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   BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72   

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BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72 (https://dejure.org/1973,290)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1973 - V C 37.72 (https://dejure.org/1973,290)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1973 - V C 37.72 (https://dejure.org/1973,290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Belastung mit Dienstbarkeit; Dienstbarkeit; Eingriff zur Verbesserung der Hofseite eines anderen; Hof- und Gebäudefläche; Hofraum; Persönliche Verhältnisse

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  • Wolters Kluwer

    Abfindungszahlungen wegen eines Flurbereinigungsverfahrens - Änderung eines Flurbereinigungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FlurbG § 45 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 92
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Der einzelne Teilnehmer hat nach den flurbereinigungsrechtlichen Vorschriften Anspruch darauf, daß keine Verschlechterung der bisherigen Nutzungsart eintritt (Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 - [RdL 1961, 240 [242]]).

    Nach dem in gefestigter Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß bei der Abfindung nach § 44 Abs. 4 FlurbG nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers abgestellt werden kann, folgt auch, daß nicht von betrieblichen Verhältnissen ausgegangen werden darf, wie sie sein sollten oder unter besserer Ausnutzung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein könnten (Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 - [RdL 1961, 240 [242]]).

  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 78.58
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Eine Veränderung der Hoffläche liegt auch in der Belastung mit einer Dienstbarkeit für einen Dritten, die es diesem erlaubt, den Hofraum oder Teile davon zu befahren (Urteile vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 - und vom 7. Mai 1965 - BVerwG IV C 7.65 -).

    Die Beeinträchtigung des Hofraums eines Beteiligten lediglich zugunsten eines anderen Teilnehmers, wie im vorliegenden Fall vorgesehen, ist dann nicht gerechtfertigt, wenn die beim zu begünstigenden Teilnehmer zweckmäßigen Änderungen durch eigene Maßnahmen, sei es durch betriebliche Veränderungen oder durch Übernahme besonderer Opfer ausgeglichen werden können (Urteil vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 -).

  • BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Denn wenn - wie hier - der Zweck der Flurbereinigung die vorgesehene Veränderung des Hofraumes der Beigeladenen nicht erfordert, dann ist für ein Ermessen der Flurbereinigungsbehörde und damit auch des Flurbereinigungsgerichts kein Raum (Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 -).
  • BVerwG, 24.02.1967 - IV B 112.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Da die Vorschrift des § 45 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG nach ihrem eindeutigen Wortlaut die Zulässigkeit von Veränderungen der Hofflächen einschränkt, damit vor Eingriffen in deren Bestand mangels Nachweises des Zweckerfordernisses schützt, kann die Flurbereinigungsbehörde auch nicht zu bestimmten Maßnahmen zur Förderung von Hofflächen verpflichtet werden (Beschluß vom 24. Februar 1967 - BVerwG IV B 112.66 -).
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn eine zweckmäßige Durchführung der Flurbereinigung auf andere Weise nicht erreicht werden kann (vgl. die o.a. Entscheidungen und Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG I C 212.58 - [BVerwGE 15, 72]).
  • BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der einzelne Teilnehmer - ebensowenig wie er einen Anspruch auf eine Abfindung an bestimmter Stelle oder durch bestimmte Grundstücke hat (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 [RdL 1961, 274]) - auch keinen Anspruch auf Durchführung bestimmter Einzel maßnahmen (Beschluß vom 28. Dezember 1970 - BVerwG IV B 170.69 -), insbesondere nicht in bezug auf unverändert zugewiesene Einlageflurstücke.
  • BVerwG, 09.07.1964 - I CB 43.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Ebenso verhält es sich bei der Abfindung der Beigeladenen, die eine Belastung nicht erfordert und eine Veränderung ohne adäquaten Ausgleich nicht zuläßt Der Hinweis des Flurbereinigungsgerichts auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in RdL 1964, 328 (330) kann das Begehren auf einen bequemeren Rundverkehr nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 19.08.1970 - IV C 61.67

    Nichteintragung der strittigen Fahrgerechtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Dingliche Belastungen ländlichen Grundbesitzes sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur zu Abfindungszwecken zulässig (BVerwGE 26, 173 und Urteil vom 19. August 1970 - BVerwG IV C 61.67 - [RdL 1971, 43]); erforderlich ist hierfür aber, daß sich die Belastung als notwendige Maßnahme zur Verbesserung der Grundlagen des Wirtschaftsbetriebes erweist.
  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 43.65
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Dingliche Belastungen ländlichen Grundbesitzes sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur zu Abfindungszwecken zulässig (BVerwGE 26, 173 und Urteil vom 19. August 1970 - BVerwG IV C 61.67 - [RdL 1971, 43]); erforderlich ist hierfür aber, daß sich die Belastung als notwendige Maßnahme zur Verbesserung der Grundlagen des Wirtschaftsbetriebes erweist.
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 7.65

    Neugestaltung landwirtschaftlicher Grundstücke - Durchschneidung des Hofraumes

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72
    Eine Veränderung der Hoffläche liegt auch in der Belastung mit einer Dienstbarkeit für einen Dritten, die es diesem erlaubt, den Hofraum oder Teile davon zu befahren (Urteile vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 - und vom 7. Mai 1965 - BVerwG IV C 7.65 -).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V B 10.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung eines dinglichen

  • BVerwG, 07.07.1958 - I CB 187.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.12.1970 - IV B 170.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.08.1958 - I CB 43.58
  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Persönliche Umstände oder individuelle Vorlieben des Betriebsinhabers zählen somit nicht zum Abwägungsmaterial (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1973 - BVerwG 5 C 37.72 - BVerwGE 44, 92 ; Beschluss vom 20. März 1974 - BVerwG 5 B 108.72 - Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 10).
  • VGH Bayern, 18.11.2016 - 13 AE 16.1734

    Erfolgloser Eilantrag wegen Instandhaltung bzw. Ausbau einer Zufahrt im Rahmen

    Diese Zuwegung wurde durch das seit 1987 laufende Flurbereinigungsverfahren weder schwieriger noch ist sie hierdurch unzulänglich geworden (vgl. BVerwG, U. v. 9.10.1973 a. a. O. Rn. 20).

    Soweit besondere persönliche Umstände und daraus resultierende Nachteile vorgetragen werden, ist darauf hinzuweisen, dass das Flurbereinigungsrecht in erster Linie eine grundstücks- und betriebsbezogene, nicht jedoch die persönlichen Verhältnisse der Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens in den Blick nehmende Regelung darstellt (vgl. BVerwG, U. v. 9.10.1973 a. a. O. Rn. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Verbesserung der vorhandenen Zuwegung eines unverändert zugewiesenen Einlageflurstücks (BVerwG, U. v. 9.10.1973 - V C 37.72 - BVerwGE 44, 92 = juris Rn. 21; vgl. auch Mayr in Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 63).

  • BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 8.92

    Flurbereinigung - Abfindung - Abfindungsgrundstück - Abfindungsflurstück

    Ist ein solcher Anschluß durch einen Zuweg gewährleistet, kann daneben eine weitere Zuwegung nicht verlangt werden (vgl. BVerwGE 44, 92 ; Beschluß vom 20. März 1975 - BVerwG 5 B 74.72 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14

    Anspruch auf Verbesserung der Zuwegung im Flurbereinigungsverfahren

    Die Widerspruchsbefugnis kann der Klägerin auch nicht deshalb abgesprochen werden, weil ein solcher Anspruch grundsätzlich nicht besteht, wenn ein bereits erschlossenes Grundstück unverändert wieder als Abfindung zugeteilt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.10.1973 - V C 37.72 -, BVerwGE 44, 92).

    47 Ebenso wenig kann die Klägerin aufgrund ihres Erschließungsanspruchs eine Verbesserung ihrer Erschließung bzw. der nach wie vor vorhandenen Zuwegung ihres unverändert wieder zugewiesenen Grundstücks verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.10.1973, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 18.11.2016, a.a.O.; Senatsurt. v. 05.11.2014 - 7 S 820/12 -).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2013 - 15 KF 1/11

    Anspruch eines Teilnehmers auf eine wertgleiche Abfindung in Land bei einer

    Er hat ferner keinen Anspruch auf bestimmte Einzelmaßnahmen, etwa eine verbesserte Hofzufahrt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 -, BVerwGE 126, 303 und Urteil vom 9. Oktober 1973 - BVerwG V C 37.72 -, BVerwGE 44, 92, 94; Schwantag, in: Schwantag/Wingerter, FlurbG, § 44 Rdnr. 40 - 42).

    Praktische Erschwernisse, kostenmäßige Belastungen, betriebliche Beschränkungen oder persönliche Anstrengungen bei der Durchführung der in Betracht zu ziehenden Ausweichvorhaben im Allgemeinen reichen nicht aus, um die Erforderlichkeit eines Zugriffs auf die Hof- und Gebäudeflächen zu begründen (BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1973, a.a.O., BVerwGE 44, 92, 95 f. und Urteil vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 80.74 -, BVerwGE 55, 48, 50 f.).

  • BVerwG, 09.08.1976 - V B 4.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Divergenz als Sonderfall der

    Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1973 - BVerwG V C 37.72.

    Diese in BVerwGE 44, 92 und RdL 1974, 11 veröffentlichte Entscheidung konnte den Klägern bis zum Ablauf der Beschwerdefrist (23. November 1973) jedoch noch nicht bekannt sein.

  • BVerwG, 08.04.2009 - 9 B 55.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen einer Verletzung der

    Die Beschwerde legt nicht hinreichend dar, weshalb der Wunsch, eine Aussiedlungsfläche für die Errichtung von Stallungen zu erhalten, die wie die eingebrachte Aussiedlungsfläche auf dem Gebiet der Gemeinde der Hofstelle liegt, nicht nur dem privaten Lebensbereich des Teilnehmers zuzuordnen ist (vgl. dazu Urteil vom 5. Juni 1961 BVerwG 1 C 231.58 RzF 12 zu § 44 Abs. 1 FlurbG; Urteil vom 9. Oktober 1973 BVerwG 5 C 37.72 BVerwGE 44, 92 ), sondern nach § 44 Abs. 2 FlurbG berücksichtigt werden muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

    Insofern stand nicht lediglich eine Verbesserung einer weiterhin vorhandenen Erschließung eines (nahezu) unverändert zugewiesenen Einlagegrundstücks oder eine weitere Zuwegung in Rede, die ein Teilnehmer grundsätzlich nicht auf Kosten der Hoffläche eines anderen Teilnehmers verlangen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.10.1973 - V C 37.72 -, BVerwGE 44, 92; Urt. v. 24.11.1977, a.a.O.), sondern eine nach § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG gebotene Erschließung.
  • VGH Bayern, 07.04.2008 - 13 A 07.1117

    1. Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, der ein zur Aussiedlung

    Da es bei § 44 Abs. 2 FlurbG auf die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse und die bodenbezogenen Umstände ankommt, zählen persönliche und individuelle Vorlieben des Betriebsinhabers grundsätzlich nicht zum Abwägungsmaterial (BVerwG vom 9.10.1973 BVerwGE 44, 92/95).
  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 13 A 16.2397

    Abfindung im Flurbereinigungsverfahren

    Ist ein solcher Anschluss durch einen Zuweg gewährleistet, kann daneben eine weitere Zuwegung nicht verlangt werden (BVerwG, U.v. 30.9.1992 - 11 C 8.92 a.a.O.; B.v. 20.3.1975 - 5 B 74.72 - Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 12 = RzF 62 zu § 44 Abs. 1 = juris; U.v. 9.10.1973 - V C 37.72 - BVerwGE 44, 92 = juris Rn. 21; B.v. 8.7.1968 - IV B 134.67 a.a.O.; B.v. 20.8.1958 - I CB 43.58 a.a.O.).
  • BVerwG, 20.03.1975 - V B 74.72

    Prinzip wertgleicher Abfindung - Gestaltung der Flurbereinigung -

  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 13 A 08.70

    Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; Biotopstrukturen als

  • BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76

    Zulässigkeit einer Verfahrensrevision - Maßstab für die Landabfindung im

  • BVerwG, 07.02.1977 - V CB 80.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.11.1990 - 5 B 108.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anschluss an ein

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 4/09

    Flurbereinigung; Erhaltung einer Beregnungsmöglichkeit im Rahmen der Abfindung

  • VGH Bayern, 21.09.2009 - 13 A 08.1057

    Flurbereinigungsplan; hofnahe Fläche; qualifizierter Planwunsch;

  • BVerwG, 21.10.1985 - 5 B 129.84

    Führung eines Wirtschaftswegs durch einen Hausgarten nach Maßgabe eines

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 53.76

    Nachbargrundstück - Änderung der Hoffläche

  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.74

    Weiterführung eines öffentlichen Weges über ein Hofgrundstück - Belastung eines

  • VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15

    Grenzverschiebungen und Neuvermessungsdifferenz im Flurbereinigungsverfahren

  • BVerwG, 14.12.1976 - 5 B 59.75

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 21.05.1987 - 13 A 86.01132
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